Arden Parks Baalse Hei
Stornierungsbedingungen Baalse Hei

Stornierungsbedingungen

A. Bei Stornierung zwischen dem Datum der Reservierungsbestätigung und bis sechs Wochen vor Ankunft werden 50 % der Gesamtmiete in Rechnung gestellt.

B. A. Bei Stornierung zwischen sechs und einer Woche vor Ankunft werden 90 % der Gesamtmiete in Rechnung gestellt.

C. A. Bei Stornierung zwischen einer Woche vor Ankunft und dem Ankunftstag wird der gesamte Mietbetrag in Rechnung gestellt.

D. Bei früherer Abreise oder späterer Ankunft, als in der Reservierung angegeben, erfolgt keine Rückerstattung.

E. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.

RÜCKTRITTSFONDs

Es ist empfehlenswert, die Versicherung über den Rücktrittsfonds in Anspruch zu nehmen. Indem Sie sich an dem Fonds beteiligen, schützen Sie sich gegen Stornokosten Ihrer Mietunterkunft oder Ihres Stellplatzes, wenn eine der mitreisenden Personen:

A. plötzlich erkrankt oder durch einen Unfall verletzt wird;

B. einen Todesfall von Angehörigen, wie Ehepartner, Elternteil, Schwiegerelternteil, Kind, Bruder oder Schwester, zu beklagen hat.

Darüber hinaus sichert Sie dieser Fonds gegenüber Stornokosten ab, wenn der Haushaltsvorstand unfreiwillig arbeitslos wird. Die Rücktrittsfondsversicherung kann nur direkt nach der Buchung abgeschlossen werden. Der Rücktittsfonds gewährt Schutz vom Tag der Buchung bis zu dem von Ihnen auf der Reservierungsanfrage angegebenen Abreisetag. Bei vorzeitiger Abreise aus einem der oben genannten Gründe erfolgt die Rückerstattung anteilig zu den nicht genutzten Tagen des gebuchten Urlaubs. In diesem Fall müssen Sie das Verlassen Ihrer Mietunterkunft / Ihres Stellplatzes der Rezeption auf dem Campingplatz melden. Zusatzleistungen werden im Falle der frühzeitigen Beendigung des Urlaubs nicht erstattet. Damit eine Zahlung aus dem Rücktrittsfonds genehmigt werden kann, müssen eine Rücktrittserklärung sowie Nachweise übersenden.

Bei einer Stornierung werden die Prämie für den Rücktrittsfonds sowie die Reservierungsgebühr nicht erstattet. Die Prämie beträgt 5,5 % des Gesamtbetrages plus 5 Euro Verwaltungskosten. Diese werden standardmäßig als Zusatzleistungen aufgeführt, entfallen jedoch automatisch, wenn der Betrag für den Rücktrittsfonds nicht rechtzeitig gezahlt wird.